Allgemeine Geschäftsbedingungen der MYEVENT GROUP GmbH & Co. KG
Stand: 01. Januar 2019

§ 1 Gültigkeit

  1. Die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche geschäftliche Beziehung von Unternehmern i. S. d. § 14 BGB mit der Firma MYEVENT GROUP GmbH & Co. KG (nachfolgend MYEVENT GROUP genannt). Die AGB sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen MYEVENT GROUP und Ihren Vertragspartnern(nachfolgend Auftraggeber genannt) geschlossenen Verträgen, welche die Vermietung von Gegenständen und/oder Sach- und Dienstleistungen durch MYEVENT GROUP zum Gegenstand haben. Es gilt jeweils nur die aktuellste Fassung. Für Warenverkäufe gelten unsere Verkaufsbedingungen.
  2. Aufträge nehmen wir nur zu unseren AGB an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gehen den AGB vor.

§ 2 Aufträge

  1. Angebote von MYEVENT GROUP sind freibleibend und unverbindlich.
  2. An MYEVENT GROUP erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung, mittels Fax oder per E-Mail, sind für den Auftraggeber bindend.
  3. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserem Angebot. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur dann aus, wenn wir diese ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax genügt dem Erfordernis der Schriftform.

§ 3 Abnahme

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von ihm bestellte Waren und Gewerke nach Fertigstellung abzunehmen. Beanstandungen seitens des Auftraggebers und noch ausstehende Leistungen unsererseits müssen bei der Übernahme schriftlich festgehalten werden.
  2. Der Auftraggeber darf die Gewerke vor der Fertigstellung und schriftlichen Übernahme nicht nutzen. Nutzt der Auftraggeber die Gewerke vor der schriftlichen Übernahme oder genehmigt er Dritten die Nutzung der Gewerke, gelten diese als beanstandungsfrei übernommen.

§ 4 Mietzeit

  1. Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem MYEVENT GROUP die Mietgegenstände im Lager bereitstellt und endet mit dem Tag der Rückgabe im Lager. Dies gilt unabhängig davon, ob der Transport von MYEVENT GROUP organisiert wird oder vom Auftraggeber selbst.
  2. Holt der Auftraggeber die Mietsachen nicht zum vereinbarten Termin ab, so entstehen die Mietkosten für ihn trotzdem. Bringt der Auftraggeber die Mietgegenstände nicht zum vereinbarten Termin zurück, so werden die Mietkosten anteilig pro Tag bis zur Rückgabe weiter berechnet. MYEVENT GROUP behält sich vor, bei Nichtbezahlung und nicht eingehaltenem Rückgabetermin, die Mietgegenstände ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung abzuholen. Die Kosten hierfür werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 5 Pflichten des Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der gesamten Mietdauer für Schäden an den
    Mietgegenständen, durch ihn oder Dritte, zu haften. Der Auftraggeber ist des Weiteren verpflichtet, die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer gegen Schäden und Diebstahl zu versichern. Der Auftraggeber haftet auch für Schäden und Diebstahl während der Anwesenheit von Personal von MYEVENT GROUP.
  2. Die Mietgegenstände dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
  3. Bei Langzeitmieten, die länger als 2 Monate andauern, obliegt dem Auftraggeber die Instandhaltung und Wartung der Mietgegenstände. Des Weiteren müssen alle vorgeschrieben Überprüfungen und Wartungen von ihm organisiert und zu seinen Lasten durchgeführt werden.
  4. Die Mietgegenstände werden von MYEVENT GROUP nach den geltenden Vorschriften geprüft. Der Auftraggeber ist verantwortlich das bestehende Gesetze, Vorschriften und anerkannte Regeln der Technik die den Einsatz der Mietgegenstände betreffen eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere die Überprüfung der sicherheitstechnischen Unbedenklichkeit der Mietgegenstände vor Einsatz. Schäden die dem Auftraggeber oder Dritten durch die Missachtung dieser Gesetze, Vorschriften oder anerkannten Regeln der Technik entstehen, haftet MYEVENT GROUP nicht.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Verbrauchsgegenstände an den Mietgegenständen zu
    ersetzen, bzw. bei Rückgabe zu bezahlen. Schäden an den Mietgegenständen werden den Auftraggebern in Rechnung gestellt.
  6. Mängel an den Mietgegenständen müssen MYEVENT GROUP sofort bei der Übernahme durch den
    Auftraggeber angezeigt werden.
  7. Die Mietgegenstände müssen vollständig, sauber, und geordnet zurückgegeben werden. MYEVENT GROUP
    behält sich bei Rückgabe der Mietgegenstände eine eingehende Prüfung vor. Eine beanstandungsfreie Entgegennahme der Mietgegenstände durch MYEVENT GROUP gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der Mietgegenstände.
  8. Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, am Tag der Abholung fällig. Wir behalten uns
    vor, eine Kaution vom Mieter zu verlangen. Diese wird mit der Mietsumme verrechnet. Die Kaution wird einbehalten, wenn der Auftraggeber den Vereinbarungen nicht nachkommt.

§ 6 Besondere Pflichten des Auftraggeber bei Dienstleistungen

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine
    ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen.
    Dies können sein:
    • Grundrisse
    • technische Pläne und Zeichnungen
    • Bestuhlungspläne
    • Statiknachweise
    • Sonderfahr- und Parkgenehmigungen
    • behördliche Auflagen
    • Baugenehmigungen
    • Flucht- und Rettungswegpläne
    • Bühnen- und Beschallungspläne
    • Beleuchtungspläne
    • Energieanforderungen und Materiallisten
    • Bauzeiten- und Ablaufpläne
    • Bühnenanweisungen
    • Informationen über unsichtbar verlegte Kabel oder Rohre
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Bau- und sonstigen Genehmigungen für
    die Gewerke vorhanden sind.
  3. Zur Informationserteilung gehören auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten
    Veranstaltung, sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der
    jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (nach § 6 BGV-A12) durchzuführen.
  5. Vergibt der Auftraggeber Arbeiten an andere Unternehmer, dann hat er, soweit dies zur
    Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Er hat dafür zu sorgen, dass diese Person Weisungsbefugnis gegenüber seinen Auftragnehmern und deren Beschäftigten hat.
  6. Vergibt der Auftraggeber Aufträge, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Aufträgen
    anderer Unternehmer zusammenfallen, so ist er verpflichtet, sich mit den anderen Unternehmern abzustimmen, soweit dies zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung und Behinderung erforderlich ist.
  7. Soweit MYEVENT GROUP Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder
    Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne eine besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
  8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, MYEVENT GROUP rechtzeitig über besondere Gefahren und Risiken am
    Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten zu informieren.
  9. Erfüllt der Auftraggeber nicht alle vereinbarten Bedingungen, kann es unter Umständen
    möglich sein, dass wir den Auftrag nicht oder nur teilweise ausführen können. In diesem Falle ist der Auftraggeber jedoch verpflichtet, MYEVENT GROUP den ganzen Auftragswert ohne Abzüge zu bezahlen. Sollten wir an der Durchführung eines Auftrages durch Gründe gehindert werden, die der Auftraggeber zu verantworten hat, wird der Mehraufwand (vor allem bei Pauschalpreisen) als Regieleistungen extra berechnet.
  10. MYEVENT GROUP vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material, welcher Art auch immer, muss sich
    in einem, den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entsprechenden Zustand befinden. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle vorgeschriebenen Prüfungen an Material und Maschinen durchgeführt wurde.
  11. Für alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Maschinen, Arbeitsgeräte und Fahrzeuge
    jeglicher Art, müssen gültige Zulassungen, Haftpflicht-, Ladungs- und Kaskoversicherungen für den jeweiligen Einsatzzweck mit ausreichender Deckung bestehen. Wir haften nicht für Schäden die durch MYEVENT GROUP oder Dritte an Maschinen, Arbeitsgeräten, Fahrzeugen und deren Ladung entstehen. Des Weiteren haften wir nicht für Schäden die wir oder Dritte mit den Maschinen, Arbeitsgeräten oder Fahrzeugen verursachen. Wir haften lediglich für Schäden, für die unsere Betriebshaftpflichtversicherung eintritt, oder die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Selbstbeteiligungen der Versicherung werden bis zu einer Höhe von 300 € im Schadensfall gegen Rechnung übernommen.

§ 7 Haftung und Haftungsausschluss

  1. Schadensersatzansprüche sind ausschließlich auf die Höhe des von den Auftraggebern mit MYEVENT GROUP vereinbarten Auftragswertes beschränkt.
  2. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  3. Nimmt der Auftraggeber Waren an, obwohl ihm Mängel an der Ware bekannt sind, bestehen Ansprüche auf Gewährleistung nur dann, wenn der Auftraggeber diese ausdrücklich und schriftlich beim Empfang der Ware vorbehält.
  4. Für Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware, seitens des Auftraggebers entstehen, wird keine Gewährleistung übernommen.
  5. Haftung für Mängel und Schäden, die daraus resultieren, dass der Auftraggeber seinen u. g. Obliegenheiten nicht oder nur unzureichend nachkommt, wird ausgeschlossen.
  6. Die Haftung für Mängel und Schäden die durch den Auftraggeber, Mitarbeiter oder Dritte entstehen, wird ausgeschlossen.
  7. Der Auftraggeber haftet für Schäden an unseren Werkzeugen und Materialien, die durch den Auftraggeber, sowie von ihm beauftragten Dritten verursacht wurden.

§ 8 Transport

  1. Die Lieferung und Abholung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Sobald die Ware von MYEVENT GROUP einem Transportunternehmen übergeben wurde, geht das Risiko auf den Auftraggebern über.
  2. Schäden an der Verpackung müssen sofort bei der Annahme durch den Auftraggeber dem Transportunternehmen schriftlich angezeigt werden. Sämtliche Schäden müssen unverzüglich vom Auftraggeber schriftlich an MYEVENT GROUP angezeigt werden.
  3. Lässt MYEVENT GROUP Dritte den Transport durchführen, hat der Auftraggeber vorrangig den Dritten wegen etwaiger Schäden in Anspruch zu nehmen.
  4. Die Lieferung erfolgt an die von den Auftraggebern angegebene Adresse.

§ 9 Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise sind, soweit nicht anders angegeben, Barzahlungspreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und eventueller Verpackungs- und Portokosten.
  2. Leistungen bleiben solange Eigentum von MYEVENT GROUP, bis der Auftraggeber alle Forderungen erfüllt hat. Erfüllt er diese nicht rechtzeitig, kann MYEVENT GROUP die Leistung zu jedem Zeitpunkt unterbrechen oder einstellen.
  3. Die Rechnungen von MYEVENT GROUP, soweit nicht anders vereinbart, unverzüglich und ohne Abzüge bar zu bezahlen. Es gelten zusätzlich die im Angebot/Auftrag bestimmten Zahlungsbedingungen.
  4. Kommt der Auftraggeber den Forderungen nicht nach, so ist die Summe der Forderungen mit 4,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes, zu verzinsen. Wir behalten uns vor, offene Forderungen mit offenen Forderungen des Auftraggebers an uns zu verrechnen.
  5. Stornierungen bedürfen der Schriftform und gelten erst mit dem bestätigten Eingang an MYEVENT GROUP als zugegangen
  6. Storniert ein Auftraggeber einen Auftrag, so werden folgende Kosten fällig:
    • vor 6 Monate vor Auftragsbeginn: 50 % der Auftragssumme
    • von 3 bis 6 Monate vor Auftragsbeginn: 70 % der Auftragssumme
    • von 1 bis 3 Monate vor Auftragsbeginn: 90 % der Auftragssumme
    • alles weitere 100 % der Auftragssumme

Des Weiteren muss der Auftraggeber für eventuelle Unkosten aufkommen, die der Firma MYEVENT GROUP durch die Stornierung entstanden sind.

§ 10 Urheberrecht, Geheimhaltung

  1. Dokumente, Pläne, Filme, Videos, Audioaufnahmen, Visualisierungen, Software und andere
    Inhalte (im nachfolgenden Inhalte genannt) die von MYEVENT GROUP erstellt oder bearbeitet wurden, stellen geistiges Eigentum von MYEVENT GROUP dar. Der Auftraggeber darf diese Inhalte nur bestimmungsgemäß verwenden und nicht ohne schriftliche Genehmigung durch MYEVENT GROUP veröffentlichen oder weitergeben.
  2. Stellt der Auftraggeber Inhalte zur Verfügung werden diese vertraulich behandelt. MYEVENT GROUP geht
    davon aus, dass der Auftraggeber die Rechte an von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten inne hat.
  3. Für die Rechtmäßigkeit der an MYEVENT GROUP zur Verfügung gestellten Inhalte ist alleine der
    Auftraggeber verantwortlich. Es wird davon ausgegangen, dass er die zur Verwendung benötigten Rechte inne hält. Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle Ansprüche Dritter, insbesondere von Verwertungsgesellschaften, die durch die Verwendung der Inhalte entstehen.

§ 11 Zeltbau

  1. Alle Zelte und Böden werden generell mit Erdankern (bis zu 1,0m Länge) im Untergrund gesichert.
  2. MYEVENT GROUP übernimmt für Schäden und Folgeschäden die durch die Verankerung im Erdreich entstehen
    können, (z.B. Defekt elektrischer Leitungen, Rohr- & Wasserleitungen, etc.) keinerlei Haftung.
  3. Informieren Sie sich vor dem Aufbau über im Untergrund verlegte Leitungen (aktuelle Verlegepläne).
  4. Die Wiederherstellung des Bauplatzes in den ursprünglichen Zustand ist Sache des Mieters (z.B. Verschließen der Bohrlöcher, etc.)
  5. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, wird bei der Angebotserstellung von einem ebenenerdigem, gut verdichteten und bebaubarem Gelände sowie der Möglichkeit ausgegangen, die Zeltanlage mit bis zu 1,0m langen Erdankern zu befestigen.
  6. Im Angebot ist ein Höhenausgleich von max. 10cm eingeplant, weiterer Bodenausgleich wird nach Aufwand berechnet.
  7. Elektrische Einrichtungen sofern diese von uns geliefert werden, sind steckerfertig und müssen bauseitig verkabelt werden.
  8. Die Einholung behördlicher Erlaubnisse ist Sache des Mieters; deren Erteilung oder Wegfall bleiben auf den Vertrag ohne Einfluss.
  9. Für die Abnahme der Zeltanlage stellen wir Ihnen ein entsprechendes Bauprüfbuch zur Verfügung.
  10. Der Mieter ist verpflichtet die Zeltanlage gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm, Vandalismus und ähnliche Risiken zu versichern.
  11. Einen Schaden der Mietsache bei Übergabe muss der Mieter sofort reklamieren, nach Ingebrauchnahme festgestellte Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
  12. Das Bekleben des Materials ist prinzipiell nicht gestattet. Das Anbringen von Werbematerial kann nur erfolgen, wenn dieses vom Mieter ohne jeglichen sichtbaren Schaden entfernt wird.
  13. Verunreinigungen die auf unnatürliche Weise entstehen werden bei erforderlicher Reinigung zusätzlich in Rechnung gestellt.
  14. Das vorzeitige Entfernen von Dach- und/oder Seitenplanen ist ohne Anwesenheit und Anweisung des Richtmeisters nicht gestattet.
  15. Schäden die durch unsachgemäße Handhabung entstehen sowie Mehraufwand durch falsches Packen werden in
    vollem Umfang in Rechnung gestellt.
  16. Wir weisen darauf hin, dass eine Auslieferung des Materials nur erfolgen kann, wenn aus vorhergegangenen Aufträgen KEINE Außenstände zu verzeichnen sind.
  17. Das komplette Material kommt aus der täglichen Verwendung und kann Gebrauchsspuren aufweisen.
  18. Das Mietmaterial bleibt Eigentum von MYEVENT GROUP.

§ 12 Erfüllungsort und Schlussbestimmung

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Bad Neustadt a.d. Saale.
  3. Erfüllungsort ist Bad Neustadt a.d. Saale.
  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen, teilweise oder vollständig aus welchem Grund auch immer, für ungültig erklärt werden, behalten die restlichen Bestimmungen trotzdem ihre Gültigkeit.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen für den Mietshop

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (MYEVENT Group GmbH & Co. KG) über die Internetseite https://www.myevent-group.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Montageleistungen.

Wir verkaufen die Ware teilweise oder ausschließlich als Kommissionär in eigenem Namen auf fremde Rechnung, das heißt für einen Dritten als Eigentümer der Ware. Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten sind ungeachtet dessen wir.

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. 

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im “Warenkorb” abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den “Warenkorb” aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite “Kasse” und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion “zurück” des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche (“zahlungspflichtigen Vertrag schließen” oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Individuell gestaltete Waren

(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
 
(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.
 
(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.

§ 4 Leistungserbringung bei Montageleistungen
 
(1) Soweit Montageleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Montagearbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.
 
(2) Die Leistungserbringung erfolgt zu den vereinbarten Terminen.
 
(3) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet. Insbesondere haben Sie zum Zeitpunkt der Erbringung der Montageleistungen die Möglichkeit zu bieten, die Räumlichkeiten in einem begehbaren und angemessen gefahrenfreien Zustand zu begehen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, uns soweit notwendig elektrische Energie und gegebenenfalls Wasser zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt den Vertragsteil über die Erbringung von Montageleistungen nach § 643 BGB zu kündigen, soweit Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Hierzu setzen wir Ihnen eine angemessene Frist, während der Sie die nötigen Mitwirkungsleistungen nachholen können.
 
(4) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Dies gilt bei Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
 

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3)  Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 6 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a)  Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b)  Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c)  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

– für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
– soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
– bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
– bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 7 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1)  Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2)  Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

(3)  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.





II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

MYEVENT Group GmbH & Co. KG
Rudolf-Diesel-Ring 9
97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Deutschland
Telefon: 0977168192
E-Mail: info@myevent-group.de


Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen “Zustandekommen des Vertrages” unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch .

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem  können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Verhaltenskodizes

4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG unterworfen, einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/de/downloads/kaeufersiegel/kaeufersiegel-zertifizierungskriterien.pdf.

5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

6.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

6.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

7. Lieferbedingungen

7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

7.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung “Gewährleistung” in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

9. Kündigung

9.1. Informationen zur Kündigung des Vertrages sowie den Kündigungsbedingungen finden Sie in den Regelungen zu “Montageleistungen” in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I), sowie im jeweiligen Angebot.

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service.

letzte Aktualisierung: 27.10.2020